KFW-Förderung
Fördergeldservice – Geld vom Staat für Ihre Sanierung
Für die Erneuerung von Fenstern, Rollos und Haustüren gibt es staatliche Förderungen.
Bund, Länder, Kommunen und Energieversorger unterstützen Sie finanziell bei Ihrer Modernisierung.
Neben der KfW-Förderung stehen für Wärmedämm-, Schallschutz- und Einbruchschutz- Maßnahmen sowie für altersgerechte und barrierefreie Umbauten viele Förderprogramme zur Verfügung.
Dabei geht es um Förderungen von 10% bis 35% Ihrer Investitionssumme oder zinsgünstige Darlehen.
Nutzen Sie jetzt unseren Fördergeldservice zum Festpreis von 499 €, (593,81 € inkl. Mwst.) Wir begleiten Sie, von der Fördermittelauskunft, über eine Antragstellung, bis zur Auszahlung Ihrer Fördergelder. Hierzu werden neben der Fachunternehmererklärung auch die Prüfung durch Energieberater sowie weiterer Sachverständiger zwingend gefordert. Die Kosten hierfür sind im Rahmen unseres Fordergeldservices Inklusive.
Unser Service beinhaltet die Abwicklung anhand der Vorgaben des Weru-Fördergeldservices sowie der Febis-GmbH unter Einhaltung der gesetzlichen sowie rechtlichen Bestimmungen.
Beachten Sie, dass die Förderanträge meist vor Auftragserteilung erfolgen müssen. Trotz einer Förderfähigkeit können wir keine Garantie auf eine tatsächliche Förderung übernehmen und lehnen jede Haftung ab.
Fordern Sie jetzt den Fördergeld-Service bei uns an
Einzelmaßnahmen fördert jetzt das BAFA
Seit 01.01.2021 fördert die KfW einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen nicht mehr mit einem Investitionszuschuss. Den Zuschuss erhalten Sie jetzt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Hinweis: Wegen der ständigen Änderungen der Förderprogramme ist es ratsam sich direkt bei den Fördergebern zu informieren. Folgen Sie hierzu gerne den folgenden Links
Schreinerei Richard Huber GmbH
Oberholzham 8
83052 Bruckmühl
Kontakt
Telefon: 08062 / 809 44 90
Telefax: 08062 / 809 44 99
E-Mail: info@srh-gmbh.de
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